Unsere Leistungen

Abklärung auffälliger Krebsabstriche

Auffällige Befunde im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung betreffen sehr viele Frauen im Laufe ihres Lebens. Auffällige Abstrichbefunde sind in der Mehrzahl der Fälle Hinweise für das Vorliegen einer Krebsvorstufe (Dysplasie) am Gebärmutterhals oder von Entzündungen. In wesentlich selteneren Fällen werden auffällige Befunde durch eine bösartige Tumorerkrankung des Gebärmutterhalses (Gebärmutterhalskrebs bzw. Zervixkarzinom) verursacht. In jedem Fall bedürfen auffällige Befunde einer weiterführenden diagnostischen Abklärung. Diese umfasst eine spezielle Untersuchung des Gebärmuttermundes mittels mikroskopischer Optik (Kolposkop) und ggf. einer kolposkopisch-gezielten Gewebsprobe (Biopsie). Wir verwenden für die weiter Abklärung modernste Technologien und Geräte. Unser Zentrum hat als eines der ersten Institute in Österreich ein Videokolposkop installiert, das die exakte Beurteilung und Verlaufskontrolle von Dysplasien ermöglicht. Diese Abklärung sollte in definierte histologische Schweregrade erfolgen. Eine präzise Unterscheidung in leichte Veränderungen (CIN1), die sich zumeist spontan zurückbilden, und höhergradige Veränderungen (CIN 2 und CIN 3 oder Gebärmutterhalskrebs), die eine spezialisierte Überwachung oder weiterführende Behandlung benötigen, ist entscheidend und klinisch relevant.

In der Mehrzahl der Fälle finden sich hierbei Dysplasien, die entweder beobachtet werden können. In den verbleibenden Fällen bedarf es einer weiterführenden Behandlung. Diese besteht typischerweise in einer operativen Entfernung der auffälligen Stelle am Gebärmuttermund (Konisation). Die Durchführung einer Konisation ohne vorherige, sorgfältige Abklärung sollte heutzutage nicht mehr durchgeführt werden.